Schulbetrieb ab dem 4.4

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Für den Schulbetrieb gelten ab dem 04.04.2022 folgende Änderungen:

- Die Maskenpflicht entfällt, kann jedoch, gerade mit Blick auf die aktuelle Infektionslage, noch freiwillig genutzt werden.

- Die Testpflicht Mo und Do bleibt bis zu den Osterferien bestehen.

- Händewaschen, Lüften und Abstandsregelungen bleiben weiterhin bestehen.

- Bei einem Infektionsfall innerhalb der Klasse gelten keine Kontaktbeschränkungen mehr.

- Bei Schulveranstaltungen gibt es lediglich ein Zutritts- und Teilnahmeverbot für Personen, die der Testpflicht nicht nachkommen.

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