Für den Schulbetrieb gelten ab dem 04.04.2022 folgende Änderungen:
- Die Maskenpflicht entfällt, kann jedoch, gerade mit Blick auf die aktuelle Infektionslage, noch freiwillig genutzt werden.
- Die Testpflicht Mo und Do bleibt bis zu den Osterferien bestehen.
- Händewaschen, Lüften und Abstandsregelungen bleiben weiterhin bestehen.
- Bei einem Infektionsfall innerhalb der Klasse gelten keine Kontaktbeschränkungen mehr.
- Bei Schulveranstaltungen gibt es lediglich ein Zutritts- und Teilnahmeverbot für Personen, die der Testpflicht nicht nachkommen.